Ganzheitliche Behandlung
Von Kopf bis Fuß auf der Suche nach der Ursache der Beschwerden
Während der Behandlung wird die Wechselbeziehung zwischen Körper und Seele wieder ins Gleichgewicht gebracht. Der Körper hat die Fähigkeit zur Selbstheilung, welche durch die Behandlung wieder in Einklang gebracht wird. Osteopathie versteht sich als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Schulmedizin.
Die Behandlung
Vor der Behandlung führe ich mit Ihnen ein ausführliches Gespräch. Sie erläutern Ihre Vorgeschichte der Erkrankung und listen Ihre Symptome und möglichen Bewegungseinschränkungen auf. Wie sieht Ihr Alltag aus? Wie sind Ihre Ernährungsgewohnheiten? All das sind wichtige Fragen für eine ausführliche Anamnese.
Die Behandlung
Um die Ursache Ihrer Beschwerden aufzuspüren, behandle und untersuche ich ganzheitlich:
- der Bewegungsapparat (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Sehnen, Faszien)
- die inneren Organe (Magen, Darm, Leber, Nieren, Herz, Lungen, Gebärmutter etc.)
- das Nervensystem (Schädel-Kreuzbein-System)
"Krankheiten finden kann jeder, Gesundheit zu finden ist das Ziel des Osteopathen."
Andrew Taylor Still, Begründer der Osteopathie
Die vier Grundprinzipien
der Osteopathie
1. Der Körper bildet eine Einheit.
Die Osteopathie betrachtet alle Teile des Körpers, des Geistes und der Seele als miteinander verbunden und in Wechselbeziehung zueinander.
2. Struktur und Funktion beeinflussen sich gegenseitig.
3. Der Körper hat die Fähigkeit zur Selbstheilung.
4. Leben ist Bewegung - Bewegung ist Leben
Kostenleistung
Viele Krankenkassen übernehmen teilweise oder vollständig die Kosten für Ihre Osteopathie Behandlung.
Fragen Sie Ihren Arzt nach einem Empfehlungsschreiben oder Privatrezept. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Ich habe keine gesetzliche Kassenzulassung, deshalb sind Physiotherapien und manuelle Lymphdrainage nur als Privatleistung möglich. Die Rechnung wird auf Grundlage der Gebührenordnung (GeBüH) für Heilpraktiker erstellt.
Ich habe die Behandlungszeit für Sie reserviert, deshalb muss ich Ihnen bei Nichterscheinen die Stunde in Rechnung stellen. Absagen müssen mir bis zu 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.